Die HSG ist das Werkwohnungsunternehmen der Hamburg Hochbahn AG. Ihr Auftrag richtet sich in erster Linie auf die Wohnraumversorgung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HOCHBAHN. Die Wohnungsvergabe wird durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, an der sowohl die HOCHBAHN als Arbeitgeber sowie der Betriebsrat beteiligt sind. Die Betriebsvereinbarung kann im Mitarbeiterportal der Hochbahn eingesehen werden. Sie gibt Auskunft, in welcher Rangfolge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des HOCHBAHN-Konzerns bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt werden. Die HSG selbst entscheidet nicht über die Vergabe der Wohnungen!
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Hamburger Hochbahn AG und ihrer Tochterunternehmen: Wenn Sie sich auf ein Wohnungsangebot bewerben möchten, nehmen Sie bitte während der Sprechzeiten telefonischen Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner auf. Ihren Ansprechpartner mit Telefondurchwahl finden Sie auf dem Wohnungsangebot. Halten Sie dafür bitte die Angebotsnummer bereit. Damit Sie beurteilen können, ob die Wohnung Ihren Vorstellungen entspricht, erhalten Sie von uns die Kontaktdaten des Vormieters, um die Wohnung besichtigen zu können. Wir vermieten keine Wohnungen ohne vorherige Besichtigung! Wenn die Wohnung Ihren Vorstellungen entspricht, schicken Sie uns das Bewerbungsformular (ausfüllbares PDF) vollständig ausgefüllt per E-Mail oder per Post zu. Das Formular finden Sie zum downloaden hier: Downloads Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH): Wenden Sie sich bitte mit dem Wohnungsangebot an den Betriebsrat der VHH.
Beim Einzug melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei einem der Hamburger Kundenzentren (Einwohnermeldeämter) an. In der Regel müssen Sie dafür einen Termin vereinbaren. Dazu erhalten Sie von uns bei Abschluss des Mietvertrages eine Wohnungsgeberbestätigung, in der alle einziehenden Personen vermerkt sind, die Sie uns genannt haben.
Weiterhin melden Sie sich bitte unter Angabe der Zählernummern und Zählerstände aus dem Übergabeprotokoll bei HamburgWasser und einem Energielieferanten (Strom) an.
Ihren Hauswart entnehmen Sie bitte dem Anschreiben, das Sie bei Abschluss des Mietvertrages erhalten haben. Einen Wechsel des Hauswartes geben wir durch Anschreiben oder Aushang im Treppenhaus („Schwarzes Brett“) bekannt.
Bitte prüfen Sie zunächst, ob Sie den Mangel selbst beheben können (z. B. Sicherungen bei Stromausfall überprüfen). Ist Selbsthilfe nicht möglich:
Ist Selbsthilfe nicht möglich, füllen Sie bitte die im Mietvertragsordner enthaltene Mängelmeldung aus und werfen Sie diese in den Hauswartbriefkasten.
Stellen Sie die Thermostatventile so ein, dass die die Raumtemperatur auch im Winter in allen Räumen konstant bei mindestens 20° C liegt. Kurzzeitiges Aufheizen der Wohnung ist meist teurer als gleichmäßiges Dauerheizen.
In der Heizperiode lüften Sie mehrmals täglich für wenige Minuten kräftig durch. Nie lange die Fenster „auf Kipp“ halten, sondern kurze Zeit weit öffnen
Ja, soweit es sich nicht um Kleintiere handelt. Kleintiere sind Hamster, Meerschweinchen, Wellensittiche und Fische. Ein Hund oder eine Katze müssen vom Vermieter schriftlich genehmigt werden. Um sicher zu gehen, nehmen Sie bitte vorab mit uns Kontakt auf. Schäden durch die Haltung von Haustieren müssen Sie ersetzen. Bitte beachten Sie die „Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden und über die Haltung von Hunden“.
Ja, bauliche Veränderungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn der Vermieter zuvor schriftlich zugestimmt hat. Außerdem haftet der Mieter für alle Schäden, die dem Vermieter aus diesen Maßnahmen entstehen, ohne dass es einen Nachweis bedarf. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter den bei Vertragsbeginn vorhandenen Zustand wiederherzustellen.
Bei Wohnraummietverhältnissen beträgt die Kündigungsfrist stets drei Monate. Ihre Kündigung muss bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats bei uns eingehen. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Bitte kündigen Sie nicht, wenn Sie noch keine andere Wohnung haben. Stellplätze und Tiefgaragenplätze sind stets mit gesondertem Mietvertrag vermietet. Bei Kündigung der Mietwohnung vergessen Sie bitte nicht, den Stellplatzmietvertrag ebenfalls zu kündigen.
Zum Übergabe- und Auszugstermin
Bei Rückgabe der Wohnung sind alle Schlüssel an die HSG zurückzugeben, anderenfalls sind wir berechtigt, fehlende Schlüssel auf Kosten des Mieters anfertigen zu lassen.
Abrechnungszeitraum für die Betriebs- und Heizkosten ist bei der HSG das Kalenderjahr. Bei Auszug im Frühjahr sind die Heizkosten der Heizperiode meistens noch nicht vollständig durch Vorauszahlungen abgedeckt. In diesen Fällen kommt es häufig zu Nachzahlungen.