Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://hsg-wohnen.de veröffentlichte Website der HSG Hanseatische Siedlungs-Gesellschaft mbH.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf [Unzutreffendes streichen]
- einer am [Tag Monat Jahr] / im Zeitraum von [Tag Monat Jahr] bis [Tag Monat Jahr] durchgeführten Selbstbewertung
- einer von [Name der Prüfinstitution ergänzen] am [Tag.Monat.Jahr] / im Zeitraum [Tag Monat Jahr] bis [Tag Monat Jahr] von [Prüfer] vorgenommenen Bewertung durch [genauere Beschreibung des Bewertungsverfahrens und gegebenenfalls Link zum Bewertungsbericht ergänzen].
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen [Unzutreffendes streichen]
- vollständig [nur zutreffend, wenn alle Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen vollständig und ausnahmslos erfüllt sind.]
- wegen der folgenden [Unvereinbarkeiten] [und/oder] [Ausnahmen] teilweise [nur zutreffend, wenn die meisten Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen mit einigen wenigen Ausnahmen erfüllt sind. In diesem Fall empfiehlt es sich zu beschreiben, wann und wie die noch bestehenden Barrieren beseitigt werden sollen.]
- nicht [nur zutreffend, wenn die meisten Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen nicht erfüllt sind]
vereinbar.
[wenn 2) oder 3) zutreffen, bei 1) bitte streichen]
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei [wenn eine der unter i bis iii genannten Möglichkeiten nicht einschlägig ist, die betreffende Möglichkeit bitte streichen.]:
- Der [Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf] ist mit dem Erfolgskriterium [Nennen Sie das Erfolgskriterium aus der zu Grunde liegenden europäisch harmonisierten Norm EN 301549 mit Bezug auf die referenzierte WCAG 2.1 und beschreiben Sie den Mangel in nicht allzu technischer Form; z. B.: ‚Das Log-in-Formular der Anwendung für den Dokumentenaustausch ist per Tastatur nicht vollständig nutzbar im Sinne der Anforderung XX nach XX] nicht vereinbar.Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind
[Geben Sie Abhilfemaßnahmen] bis [mit Zeitrahmen] geplant.Folgende barrierefreie Alternativen, um die Inhalte zu erreichen, halten wir für Sie bereit:
[Geben Sie jeweils etwaige barrierefreie Alternativen an]
- Der [Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf] ist aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet. [Diese Ausnahmen sind im Sinne der Richtlinie sowie des HmbBGG sehr eng auszulegen; weiterhin sind die sich anschließenden Vorschriften im Sinne des Artikel 5 Richtlinie (EU) 2016/2102 zu beachten]
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind [Geben Sie Abhilfemaßnahmen] bis [mit Zeitrahmen] geplant.Folgende barrierefreie Alternativen, um die Inhalte zu erreichen, halten wir für Sie bereit.[Geben Sie jeweils etwaige barrierefreie Alternativen an]
- Der [Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen] ist nicht barrierefrei zugänglich gestaltet, da diese Inhalte nach Paragraphen 2 Absätze 2 und 3 BITV 2.0 nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen.
Fakultativ barrierefreie Inhalte
[nur ausfüllen, falls diese Inhalte vorhanden sind, dann in einer einfachen Liste; ansonsten streichen samt Überschrift]
Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am Datum erstellt und zuletzt am Datum überprüft.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter [Telefonnummer oder Mail-Adresse] an.
[verlinkte URL mit Namen des Feedback-Mechanismus, z. B. „Barrieren melden“ angeben. Dort – und nicht hier in der Erklärung zur Barrierefreiheit – sind die Kontaktdaten sowie weitere Erläuterungen zur Nutzung des Feedback-Mechanismus zu geben. Insbesondere ist auf die Leitlinie zur Umsetzung und den Anforderungen zum Feedback-Mechanismus zu achten]
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Zur Zeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.
Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de
Telefonische Sprechzeiten
Tel: (040) 428 23 2057
Mo.: 10.00 – 11.00 Uhr